Im Tagungshotel steht ein begrenztes Zimmerkontingent für Seminarteilnehmer zu Sonderkonditionen zur Verfügung.Bitte reservieren und buchen Sie direkt im jeweiligen Hotel.
Seminar "Abfallbeauftragte in Gesundheitswesen und Forschung"
Abfallbeauftragte sind nicht nur immens wichtig für den reibungslosen Entsorgungsablauf – in Krankenhäusern sind sie sogar Pflicht gemäß KrWG § 2, Nr. 1 c) Abfallbeauftragtenverordnung. Demnach müssen Krankenhäuser mit mehr als zwei Tonnen gefährlichen Abfällen pro Jahr einen Beauftragten für Abfall bestellen. Seit über 20 Jahren bietet EONOVA Weiterbildungsseminare für Abfallbeauftragte aus dem Gesundheitswesen und dem Forschungssektor an. In diesen Seminaren lernen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alles, was sie wissen müssen, und werden optimal auf ihre neue Aufgabe vorbereitet.
Folgende Themen werden unter anderem behandelt:
- Rechte und Pflichten des Abfallbeauftragten
- Grundlagen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
- Abfallarten in Forschungseinrichtungen und Kliniken
- Grundlagen der Gewerbeabfallverordnung
- Entsorgung von Sonderabfällen
- Grundlagen des Gefahrgutrechts für Klinik- und Forschungsabfälle
- Abfallentsorgungskontrolle und Entsorgungsdokumentation
- Abfallvermeidung und nachhaltiges Abfallmanagement
- Elektronische Nachweisführung
Das Seminar ist zur Vermittlung der Fachkunde nach § 9 und Anlage 1 Abfallbeauftragtenverordnung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz in Berlin anerkannt. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein Zertifikat zum Nachweis der vermittelten Fachkunde und der alle zwei Jahre benötigten Weiterbildung.
Hamburg 2026
Berlin 2026
Berlin 2027
Würzburg 2027
Hamburg 2027
Dortmund 2027
Berlin 2027
Hamburg 2026
Grundlehrgang
NH Hamburg Altona
Stresemannstr. 363-369
22761 Hamburg
Tel.:+49 40 4210600
Berlin 2026
Fortbildungslehrgang
Leonardo Hotel
Wilmersdorfer Straße 32
10585 Berlin
Tel.: +49 30 7554310
Berlin 2027
Grundlehrgang
H10 Berlin Ku´Damm
Joachimsthalerstraße 31-32
10719 Berlin
Tel.: +49 30 322 922 300
Würzburg 2027
Fortbildungslehrgang
Premier Inn Würzburg
Schweinfurter Straße 3
97080 Würzburg
Tel.: +49 69 244 330 431
Hamburg 2027
Fortbildungslehrgang
Hyperion Hamburg
Amsinckstrasse 39
20097 Hamburg
Tel.: +49 40 414 2000
Dortmund 2027
Grundlehrgang
Mercure Hotel Dortmund Centrum
Olpe 2
44135 Dortmund
Tel.: +49 231 54 32 00
Berlin 2027
Fortbildungslehrgang
Leonardo Hotel
Wilmersdorfer Straße 32
10585 Berlin
Tel.: +49 30 7554310
Entsorgungsfachbetriebe – Grundlehrgang und Fortbildungslehrgang nach EfbV/AbfAEV/AbfBeauftrV
Mit unserem behördlich anerkannten Lehrgang erwerben Sie den Fachkundenachweis für verantwortliche Personen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV, § 5 Abs. 1 Nr. 2 und § 5 Abs. 3 AbfAEV sowie die Fachkunde nach § 9 Abs. 1 Ziffer 3 AbfBeauftrV. Sie erhalten alle relevanten Kenntnisse, um Ihre Aufgaben und Pflichten rechtssicher und praxisnah zu erfüllen. Anhand anschaulicher Praxisbeispiele erlernen Sie die wichtigsten Grundlagen und deren Anwendung im Betriebsalltag. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet alle Personen, die einen Entsorgungsfachbetrieb leiten oder beaufsichtigen bzw. als Abfallbeauftragter tätig sind, ihre Fachkunde nachzuweisen. Diese Regelung gilt ebenso für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen nach § 53/§ 54 KrWG, welche Sie ebenfalls durch die erfolgreiche Teilnahme an unserem Seminar erfüllen können.
Folgende Themen werden unter anderem behandelt:
- Rechte und Pflichten einer für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Person
- Grundlagen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
- Grundkenntnisse der Nachweisverordnung (NachwV)
- Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (AbfAEV)
- Der Umgang mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie mit dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)
- Ablauf der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
- Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften der verschiedenen Gesetzesgrundlagen
- Rechte und Pflichten des Abfallbeauftragten
- Entsorgung von Sonderabfällen
Das Seminar ist zur Vermittlung der Fachkunde nach § 9 Abs.1 Nr.3 und § 9 Abs.3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), § 5 Abs. 1 Nr.2 und § 5 Abs.3 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) sowie nach § 9 und Anlage 1 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) durch die Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein Zertifikat zum Nachweis der vermittelten Fachkunde.
Dortmund 2027
Dortmund 2027
Grundlehrgang
Mercure Hotel Dortmund Centrum
Olpe 2
44135 Dortmund
Tel.: +49 231 54 32 00
Im Tagungshotel steht ein begrenztes Zimmerkontingent für Seminarteilnehmer zu Sonderkonditionen zur Verfügung.Bitte reservieren und buchen Sie direkt im jeweiligen Hotel.
Und das Beste:
Unser praxisorientierten Kurse vermitteln Ihnen alle relevanten rechtlichen Grundlagen, Pflichten und Verfahrensweisen. Diese werden anschaulich anhand konkreter Fallbeispiele erläutert. Zusätzlich ist eine Anlagenbesichtigung in den Grundkursen integriert, um Ihnen die theoretischen Inhalte auch in der Praxis näherzubringen.
Entsorgungsfachbetriebe – Grundlehrgang und Fortbildungslehrgang nach EfbV/AbfAEV
Mit unserem behördlich anerkannten Lehrgang erwerben Sie den Fachkundenachweis für verantwortliche Personen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV sowie § 5 Abs. 1 Nr. 2 und § 5 Abs. 3 AbfAEV. Sie erhalten alle relevanten Kenntnisse, um Ihre Aufgaben und Pflichten rechtssicher und praxisnah zu erfüllen. Anhand anschaulicher Praxisbeispiele erlernen Sie die wichtigsten Grundlagen und deren Anwendung im Betriebsalltag.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet alle Personen, die einen Entsorgungs- oder Entsorgungsfachbetrieb leiten oder beaufsichtigen, ihre Fachkunde nachzuweisen. Diese Regelung gilt ebenso für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen nach § 53/§ 54 KrWG, welche Sie ebenfalls durch die erfolgreiche Teilnahme an unserem Seminar erfüllen können.
Folgende Themen werden unter anderem behandelt:
- Rechte und Pflichten einer für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Person
- Grundlagen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
- Grundkenntnisse der Nachweisverordnung (NachwV)
- Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (AbfAEV)
- Der Umgang mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie mit dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)
- Ablauf der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
- Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften der verschiedenen Gesetzesgrundlagen
Das Seminar ist zur Vermittlung der Fachkunde nach § 9 Abs.1 Nr.3 und § 9 Abs.3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sowie § 5 Abs. 1 Nr.2 und § 5 Abs.3 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) durch die Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein Zertifikat zum Nachweis der vermittelten Fachkunde und der alle zwei Jahre benötigten Weiterbildung.
Berlin 2026
Dortmund 2027
Berlin 2027
Berlin 2026
Fortbildungslehrgang
Leonardo Hotel
Wilmersdorfer Straße 32
10585 Berlin
Tel.: +49 30 7554310
Dortmund 2027
Grundlehrgang
Mercure Hotel Dortmund Centrum
Olpe 2
44135 Dortmund
Tel.: +49 231 54 32 00
Berlin 2027
Fortbildungslehrgang
Leonardo Hotel Berlin
Wilmersdorfer Straße 32
10585 Berlin
Tel.: +49 30 755 43 10
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Sie haben Fragen zu unseren Seminaren? Rufen Sie uns einfach an:
Mariella Kluge T + 49 2306 106-8669
Ruben Zobel T +49 30 68282700
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Frühbuchung: 3 Monate vorher
Anmeldeschluss: 1 Monat vorher
Seminar „Grundlagen Gefahrgutrecht inkl. Unterweisung nach
Kapitel 1.3 ADR”
Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, sind gemäß den einschlägigen Gefahrgutvorschriften sowie entsprechend ihrem jeweiligen Aufgabenbereich in regelmäßigen Abständen zu unterweisen. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass sie mit den aktuellen Sicherheitsmaßnahmen, bestehenden Risiken sowie potenziellen Gefahren im Umgang mit Gefahrgütern vertraut sind.
Diese Schulung richtet sich an sämtliche Mitarbeitenden Ihres Unternehmens, die gefährliche Güter befördern oder in sonstiger Weise an deren Beförderung beteiligt sind. Sie umfasst alle relevanten Inhalte zur Erfüllung der Pflichtunterweisung gemäß Kapitel 1.3 ADR. Eine individuelle Abstimmung einzelner Schulungsinhalte erfolgt arbeitsplatzbezogen. Darüber hinaus gewährleisten die praxisnahen Erfahrungsberichte der Referenten eine fundierte Vorbereitung auf reale Anwendungssituationen.
Folgende Themen werden unter anderem behandelt:
- Aktuelle Rechtsvorschriften
- Verantwortlichkeiten im Gefahrgutrecht
- Kennzeichnung von Versandstücken
- Freistellung und Sondervorschriften
- Verpacken von Gefahrgütern
- Aufbau und Struktur von Begleitpapieren
Wir bieten Schulungen zu den Grundlagen im Gefahrgutrecht als Inhouse-Schulung an. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.
Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Seminare von EONOVA
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Hier finden Sie alle MEDISON-Niederlassungen wahlweise als Karten- oder Listendarstellung. Kontaktinformationen inklusive.
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